Kinderbetreuungsgeld beantragen: Wer ist empfangsberechtigt?

 

Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Teil des österreichischen Familienförderungsprogramms. Es soll jungen Familien finanziell unter die Arme greifen und die Vereinbarkeit von Kind und Karriere vereinfachen. Der Staat unterstützt den Elternteil, der seinen Beruf ganz oder vorübergehend aufgibt, um sich der privaten Betreuung des Nachwuchses zu widmen.


Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld hat jede in Österreich lebende Familie ab dem Tag der Geburt des Kindes. Dazu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:


  • - Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind und beziehen diese auch

  • - Der antragstellende Elternteil lebt mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Österreich und auch der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in Österreich

  • - Alle im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen der Mutter und des Kindes wurden durchgeführt

  • - Die Summe aller Einkünfte übersteigt die jährliche Zuverdienstgrenze nicht

  • - Sie halten sich rechtmäßig in Österreich auf. Wenn Sie Migrant_in sind, müssen Sie einen Nachweise darüber bringen oder aber asylrechtliche Kriterien erfüllen

  • - Der oder die Antragsteller_in muss in den sechs Monaten vor der Geburt in Österreich erwerbstätig gewesen sein (nur für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld)


Wie viel Geld Sie letztendlich erhalten hängt davon ab, für welches der fünf Bezugsmodelle Sie sich entscheiden. Sie müssen sich bei Antragstellung für eine der Varianten entscheiden und können Ihre Wahl nur einmal binnen 14 Tagen ändern. Es gibt vier verschiedene Pauschalvarianten, je nachdem wie lange das Kind zu Hause betreut werden soll. Sie können ihr Kind 12, 15, 20 oder maximal 30 Monate zu Hause betreuen. Je nach gewähltem Modell erhalten Sie einen bestimmten Tagessatz. Wenn Sie und Ihr_e Partner_in sich mit der privaten Kinderbetreuung abwechseln, gibt es mehr Geld und die Bezugsdauer wird verlängert. Wenn Sie Mehrlinge erwarten, steht Ihnen ein Zuschlag für jedes Mehrlingskind zu. Alternativ dazu steht die einkommensabhängige Variante, die für 12 Monate bezogen werden kann. Hier erhalten Sie 80 % des letzten Nettoeinkommens. Die Bezugsdauer verlängert sich um zwei Monate, wenn beide Partner abwechselnd die Betreuung des Kindes übernehmen.


Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, Sie und ihr/e Partner/in können sich mit der Betreuung des Kindes insgesamt zwei Mal abwechseln. Ein gleichzeitiger Bezug des Betreuungsgeldes durch beide Elternteile ist nicht möglich.


Sowohl alleinerziehende, als auch in Ehe oder Lebensgemeinschaft lebende Eltern können einen Zuschlag zum pauschalen Betreuungsgeld beantragen, falls das Einkommen des beantragenden Elternteils unter einem bestimmten Betrag liegen. Und in bestimmten Härtefällen kann die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für maximal zwei Monate verlängert werden.


Da das Kinderbetreuungsgeld in Österreich von der Sozialversicherung ausgezahlt wird, müssen Sie den Antrag bei Ihrem Versicherungsträger einreichen. Die meisten Versicherungen stellen alle relevanten Formulare online zur Verfügung. Das Kinderbetreuungsgeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nur auf Antrag. Da erst ab dem Tag der Geburt ein Anspruch auf die finanzielle Unterstützung besteht ist es ratsam, alle Unterlagen bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten. So können Sie den Antrag möglichst zeitnah stellen und vermeiden Verzögerungen, die vielleicht zu finanziellen Engpässen führen könnten. Wenn Sie ein Kind adoptieren oder ein Pflegekind bei sich aufnehmen, haben Sie übrigens ebenfalls Anspruch auf  Kinderbetreuungsgeld .